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Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Verbrauchsübersicht für Heiz- und Warmwasserenergie. Die Informationen in der Abrechnung (IDA) dagegen werden einmal jährlich zusammen mit der Heizkostenabrechnung erstellt und ausgehändigt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie die UVI nur dann erhalten, wenn in Ihrer Wohnung fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte installiert sind. Dies ermöglichen die Ablesung von Verbrauchsdaten per Funk und damit ohne das Betreten der Wohnung. Auch inhaltlich bestehen wesentliche Unterschiede, u.a. weil in der IDA auch Informationen zur Energieversorgung und der damit zusammenhängenden Kostenarten des Gebäudes aufgezeigt werden. Was beinhaltet die IDA?
Wenn Sie überprüfen möchten, wann der Eichaustausch Ihrer Wasser- oder Wärmemengenzähler ansteht, reicht ein Blick auf die Eichmarke bzw. MID-Konformitätsmarke auf dem Gerät. Beachten Sie, dass nicht das genaue Tagesdatum der Geräteeichung angegeben wird, sondern nur das Jahr. Beispiel : Die letzte Eichung erfolgte am 01.03.2019. Dann finden Sie die Jahreszahl in verkürzter Form „19“ auf der Marke. Sie müssen also das Gerät nach den neuen Eichfristen im Jahr 2025 austauschen. Die Marken unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, jedoch haben alle folgende Angaben gemeinsam: Jahr des letzten Austauschs Zahlenkombination der Prüfstelle
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben. Der Grund für die Einführung der UVI ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die 2018 aktualisiert bzw. erweitert wurde. Sie allein löst noch keine Verpflichtung aus, sondern erst die Überführung in nationales Recht. Bei uns in Deutschland also in der Heizkostenverordnung. Die EU hat das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen und den Energiebedarf in allen Mitgliedsstaaten deutlich zu senken. Die zeitgemäße Modernisierung und Dämmung von Gebäuden ist der eine Teil, der zu den Energieeinsparungen beitragen soll. Den anderen Teil muss jeder Einzelne von uns übernehmen. Denn nur, wenn jeder sein Verbrauchsverhalten optimiert, können wir alle gemeinsam unser Klima schützen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass transparente Verbrauchsinformationen Menschen dabei unterstützen, sparsamer mit Energie umzugehen. Bewohner konnten durch regelmäßige Verbrauchsinformation bereits im ersten Jahr Energie- und Kosteneinsparungen erzielen. Genau aus diesem Grund erhalten Sie monatlich die UVI. Über unsere modernen Messgeräte werden regelmäßig Ihre Verbrauchswerte erfasst und in Form der UVI an Sie übermittelt. Mit der UVI können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) führt eine regelmäßigere Information über den Verbrauch für die Bewohner bzw. Nutzer ein. Diese müssen neben der jährlichen Abrechnung seit dem 01.01.2022 auch monatliche Übersichten über ihren Heizenergie- und/oder ihren Warmwasserverbrauch erhalten, sofern im Gebäude fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz ist. Die Kosten für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) können in der Heizkostenabrechnung auf die Bewohner bzw. Nutzer umgelegt werden. Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik Durch die fernablesbaren Geräte entfallen Ablesetermine, weil die Verbrauchsdaten per Funk aus der Ferne abgelesen werden können. Das schafft bei den Bewohnern und Nutzern mehr Komfort, bedeutet aber auch für Eigentümer und Verwalter eine Entlastung, da keine Terminabsprachen mehr nötig sind.
Zurzeit finden Sie alle Informationen über die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nur auf Deutsch.
Aufgrund der sehr knappen Frist bis zum 31.10.2022 und aufgrund unseres Bestrebens, das Klima und unsere Ressourcen zu schonen, setzen wir auf einen papierlosen Service. Wir stellen Ihnen die benötigten Bewohnerdaten bzw. das fertige Informationsschreiben digital in Ihrem Kundenportal zur Verfügung. Sie haben noch kein Kundenkonto? Mit Ihrer Anmeldung für unsere EnSikuMaV-Lösung legen wir Ihnen automatisch einen Zugang zum Kundenportal an. Des Weiteren bitten wir Sie, unseren 2-stufigen Bestellprozess zu beachten, den wir etabliert haben, um den Ausstellungsprozess so schnell wie möglich zu gestalten: Melden Sie sich hier für den Service an . Wir prüfen, ob bei Ihnen eine Informationspflicht nach EnSikuMaV besteht bzw. ob die Voraussetzungen gegeben sind, um den Service für Sie durchzuführen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, werden Sie per E-Mail informiert und können uns über einen Link beauftragen.
Wir verfolgen das Ziel, des klimaneutralen und ressourcenschonenden Arbeitens und bieten auch unsere Services unter dieser Prämisse an. Daher erhalten Sie die Informationen in digitaler Form in Ihrem Kundenportal.
Die sehr knappen Fristen stellen Eigentümer, Verwalter und uns als ihren Partner vor eine große operative Herausforderung. Da wir nur unter bestimmten Voraussetzungen den Service anbieten können, prüfen wir im ersten Schritt, ob diese erfüllt sind und natürlich, ob bei Ihnen die Informationspflicht mit spezifischen Zusatzinformationen tatsächlich vorliegt.
Wir prüfen in dem Wohngebäude, ob der Einsatz von smarten Thermostaten technisch umsetzbar ist. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir häufig nur durch eine Besichtigung vor Ort prüfen können. Während der Begehung benötigen unsere Experten Zutritt in ausgewählte Wohnungen. Wir informieren die Bewohner rechtzeitig vorab in schriftlicher Form.
Wir prüfen in dem Wohngebäude, ob der Einsatz von smarten Thermostaten technisch umsetzbar ist. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir häufig nur durch eine Besichtigung vor Ort prüfen können. Während der Begehung benötigen unsere Experten Zutritt in ausgewählte Wohnungen. Wir informieren die Bewohner rechtzeitig vorab in schriftlicher Form.