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Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur Ihrer Information und soll Ihre Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO 2 -Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Sie: Sie sparen auch Geld!
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Das hängt davon ab, wie viele Nutz- bzw. Wohneinheiten es in Ihrer Liegenschaft gibt. Bei bis zu 9 Wohneinheiten reichen die folgenden Informationen mit Bezug auf das Gebäude bzw. die Wohneinheit. Bei mehr als 10 Wohneinheiten sind zusätzlich die selben Informationen mit Bezug auf die Wohnung erforderlich: Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der vorangegangenen Abrechnungsperiode. Prognose für Energiekosten auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch. Einsparpotenzial der Wohneinheit in Bezug auf Verbrauch und Kosten, wenn die Raumtemperatur durchgehend um 1 Grad Celsius herabgesetzt werden würde.
Der Schutz der personenbezogenen Daten unterliegt unserer höchsten Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA. Unser Unternehmen ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihm anvertraut werden, bewusst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie unserer Datenschutzerklärung , in der wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website informieren. Hier finden Sie auch unsere Nutzungsbedingungen für die Verwendung des KALO-Bewohnerportals und der App „KALO Home”.
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben. Ihre Verbräuche vom Januar erfahren Sie also im Februar. Ihre Verbräuche vom Februar werden Ihnen mit der UVI im März mitgeteilt usw. Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten bleibt weiterhin bestehen.
Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, lediglich eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser. Die UVI enthält jeweils Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats und weitere Daten, die Sie dabei unterstützen sollen, Einsparpotentiale zu entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anzupassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die dargestellten Verbräuche beruhen auf den Messwerten der fernablesbaren Geräte in der Wohnung bzw. Nutzeinheit. Den monatlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln wir über ein Näherungsverfahren. Die Verbräuche in Ihrer Jahresendabrechnung können von denen in der UVI unter anderem auf Grund anderer Berechnungsverfahren oder von Korrekturwerten abweichen. Die Verbräuche in der UVI können in selten Fällen auch eine Schätzung von Werten enthalten (markiert mit *), wenn aus technischen Gründen Verbrauchswerte nicht oder nicht rechtzeitig empfangen oder übertragen wurden. Fehlende Verbräuche haben wir mit “-“ markiert. Wenn keine Daten vorliegen, kann das daran liegen, dass die Anlage zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb war, die Wohnung noch nicht bzw. von jemand anderem bewohnt war oder aber, dass die Wohnung bzw. das Gebäude in der Bauphase war. Die jährliche Heizkostenabrechnung bleibt unberührt von der unterjährigen Verbrauchsinformation. Sie listet auf, welche Kosten für das Heizen sowie die Wassererwärmung in einem Mehrparteienhaus im Laufe einer Abrechnungsperiode angefallen sind und wie sich diese Kosten auf die einzelnen Mietparteien verteilen. Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung. Die Heizkosten müssen mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig verteilt werden. Damit unterscheidet sich die Heizungsabrechnung wesentlich von anderen Nebenkosten, wie der Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder dem Hausmeisterservice, die auch pauschalisiert abgerechnet werden dürfen. Die Berechnung ist deutlich komplexer als bei den übrigen Nebenkosten.
Für Ihre Registrierung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter oder Verwalter Sie KALO als aktuellen Bewohner benennt bzw. bestätigt. Das dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn er dies erledigt hat, kann er die sogenannten Registrierungsinformationen per E-Mail oder postalisch an Sie versenden. Diese benötigen Sie für die Registrierung im KALO-Bewohnerportal. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass wirklich nur Sie als berechtigter Bewohner Zugang zu den Verbrauchsdaten Ihrer Wohnung erhalten. Hinweis: Der Registrierungsprozess unterscheidet sich leicht, je nachdem, ob Sie ein Registrierungsschreiben oder eine Registrierungs-E-Mail von Ihrem Vermieter und Verwalter erhalten (siehe unten). Weitere Informationen zum Registrierungsprozess erhalten Sie in unserer ausführlichen Online-Hilfe für Bewohner.
Der Service richtet sich an alle Kunden mit einem bestehenden KALO-Vertrag für die Heizkostenabrechnung. Damit Sie die benötigten Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht von uns erhalten können, ist ein aktiver Zugang zum KALO-Kundenportal notwendig. Falls Sie noch keinen Zugang zum Kundenportal besitzen, beantworten Sie bitte während der Anmeldung die Frage "Verfügen Sie über einen Zugang zum KALO-Kundenportal?" mit "Nein". Wir richten Ihnen im Anschluss einen Zugang ein und senden Ihnen die Zugangsdaten zu. Weitere Voraussetzungen: Die Brennstoffmenge sowie die Brennstoffkosten wurde für die Abrechnungserstellung in der vorangegangenen Abrechnungsperiode aufgegeben. Die vorangegangene Abrechnungsperiode wurde bereits abgerechnet. Die Liegenschaft wurde in der Vergangenheit mit nur einem Energieträger (Gas oder Fernwärme) versorgt. Die vorangegangene Abrechnungsperiode umfasste ein vollständiges Jahr.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Die Informationen über Treibhausgasemission und Primärenergiefaktor entnehmen Sie ihrer Versorgerabrechnung.