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Das hängt davon ab, ob in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet in diesem Fall Gebäudeeigentümer zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) an die Bewohner.
Ja, wir bieten fernablesbare Mess- bzw. Erfassungsgeräte nach neuestem Stand der Technik und „made in Germany“. Auf den Produktseiten finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Geräten: Funk-Heizkostenverteiler Funk-Wärmezähler Funk-Warmwasserzähler
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der Indexänderung angepasst werden. Mit jeweiliger Mietrechnung erhalten Sie die Information der Indexanpassung.
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der Indexänderung angepasst werden. Mit jeweiliger Mietrechnung erhalten Sie die Information der Indexanpassung.
Sofern der Verbrauch der Bewohner bzw. Nutzer vergleichsweise konstant bleibt im Vergleich zur vorherigen Abrechnungsperiode, sind die Prognosen sehr zuverlässig. Jedoch haben natürlich schwankende Energiepreise, Grundversorgungstarife, veränderte Wetterverhältnisse und Nutzerwechsel einen erheblichen Einfluss auf die Verlässlichkeit der Prognosen in der Information.
In unserer ausführlichen Kundenhilfe beantworten wir Ihnen häufige Fragen zum CO 2 -Kostenaufteilungsgesetz. Zusätzlich erfahren Sie, welche Daten wir von Ihnen für die korrekte Verteilung der CO 2 -Kosten benötigen und wie Sie uns diese Informationen zur Verfügung stellen können. Zur Kundenhilfe "CO2-Kostenaufteilung"
Das liegt vermutlich daran, dass Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung einen Abrechnungszeitraum berücksichtigt, der vor dem 01.12.2021 begonnen hat. Erst für Abrechnungszeiträume nach dem 01.12.2021 gilt für Vermieter bzw. deren Verwalter die Pflicht, ergänzende Informationen in der Abrechnung zu erstellen.
Wenn Sie selbst nicht zum Montagetermin vor Ort sein können, ermöglichen Sie bitte den Zugang für die KALO-Monteure z.B. durch einen Nachbarn. Wenn wir zum angekündigten Montagetermin keinen Zugang zu den Heizkörpern erhalten und den Einbau der smarten Thermostaten nicht vornehmen konnten, informieren wir Sie rechtzeitig über einen zweiten kostenlosen Montagetermin. Weitere Montagetermine sind kostenpflichtig und können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie selbst nicht zum Montagetermin vor Ort sein können, ermöglichen Sie bitte den Zugang für die KALO-Monteure z.B. durch einen Nachbarn. Wenn wir zum angekündigten Montagetermin keinen Zugang zu den Heizkörpern erhalten und den Einbau der smarten Thermostaten nicht vornehmen konnten, informieren wir Sie rechtzeitig über einen zweiten kostenlosen Montagetermin. Weitere Montagetermine sind kostenpflichtig und können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie selbst nicht zum Montagetermin vor Ort sein können, ermöglichen Sie bitte den Zugang für die KALO-Monteure z.B. durch eine:n Nachbar:in. Wenn wir zum angekündigten Montagetermin keinen Zugang zu den Heizkörpern erhalten und den Einbau der smarten Thermostaten nicht vornehmen konnten, informieren wir Sie rechtzeitig über einen zweiten kostenlosen Montagetermin. Weitere Montagetermine sind kostenpflichtig und können Ihnen in Rechnung gestellt werden.