Suchergebnis für: verbrauch
Ja, jedoch ist dies aufgrund der Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung außerordentlich komplex. Sie können nicht wie bei typischen Wohnnebenkosten (z.B: Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice) pauschalisiert abrechnen, sondern müssen den tatsächlichen Verbrauch ermitteln sowie unter Zugrundelegung eines Verteilerschlüssels die übrigen Kosten korrekt berechnen. Mit einem professionellen Dienstleister für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten wie KALO sparen Sie Aufwand und vermeiden Fehler.
Als Hauseigentümer und Vermieter ist es Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Ihre Mieter eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erhalten. Um eine fehlerfreie Abrechnung zu gewährleisten, setzen wir als Ablesedienst auf verschiedene Qualitätskriterien: Einsatz modernster, automatisierter Technik Digitale und sichere Datenübermittlung Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen Persönliche Beratung bei Rückfragen Nach der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung prüfen wir die erfassten Verbrauchswerte sowie die anfallenden Kosten erneut auf ihre Nachvollziehbarkeit. Im Ergebnis können so Fehler in der Heizkostenabrechnung und Rückfragen Ihrer Mieter vermieden werden.
Verschärfte Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme über die Jahre stetig sinken, während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst. Nur ein Wärmezähler kann den Energieanteil für die Wassererwärmung exakt bestimmen. Dies führt zu einer höheren Verbrauchstransparenz im Bereich Warmwasser und diese wiederum zu einem sparsameren bzw. klimaschonenderen Verhalten. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung ist mit einem Anteil von mindestens 50 % und maximal 70 % vorgeschrieben. Mehr über die Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung listet auf, welche Kosten für das Heizen sowie die Wassererwärmung in einem Mehrparteienhaus im Laufe einer Abrechnungsperiode angefallen sind und wie sich diese Kosten auf die einzelnen Mietparteien verteilen. Je nach Bundesland schreibt die Landesbauordnung auch den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesem Fall ist auch der Kaltwasserverbrauch nach individuellem Verbrauch zu erfassen und abzurechnen. Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung. Die Heizkosten müssen mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig verteilt werden. Damit unterscheidet sich die Heizungsabrechnung wesentlich von anderen Nebenkosten wie der Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder dem Hausmeisterservice, die auch pauschalisiert abgerechnet werden dürfen. Die Berechnung ist deutlich komplexer als bei den übrigen Nebenkosten.
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht. Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Mehr erfahren
Zurzeit finden Sie alle Informationen über die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nur auf Deutsch.
HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (gesetze-im-internet.de)
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.