Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Der Schutz der personenbezogenen Daten unterliegt unserer höchsten Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA. Unser Unternehmen ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihm anvertraut…