Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben. Der Grund für die Einführung der UVI ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die 2018 aktualisiert bzw. erweitert wurde. Sie allein löst noch keine Verpflichtung aus, sondern erst die Überführung in nationales Recht. Bei uns in Deutschland also in der Heizkostenverordnung. Die EU hat das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen und den Energiebedarf in allen Mitgliedsstaaten deutlich zu senken. Die zeitgemäße Modernisierung und Dämmung von Gebäuden ist der eine Teil, der zu den Energieeinsparungen beitragen soll. Den anderen Teil muss jeder Einzelne von uns übernehmen. Denn nur, wenn jeder sein Verbrauchsverhalten optimiert, können wir alle gemeinsam unser Klima schützen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass transparente Verbrauchsinformationen Menschen dabei unterstützen, sparsamer mit Energie umzugehen. Bewohner konnten durch regelmäßige Verbrauchsinformation bereits im ersten Jahr Energie- und Kosteneinsparungen erzielen. Genau aus diesem Grund erhalten Sie monatlich die UVI. Über unsere modernen Messgeräte werden regelmäßig Ihre Verbrauchswerte erfasst und in Form der UVI an Sie übermittelt. Mit der UVI können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben. Ihre Verbräuche vom Januar erfahren Sie also im Februar. Ihre Verbräuche vom Februar werden Ihnen mit der UVI im März mitgeteilt usw. Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten bleibt weiterhin bestehen.
Das hängt davon ab, ob in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet in diesem Fall Gebäudeeigentümer zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) an die Bewohner.
Der Schutz der personenbezogenen Daten unterliegt unserer höchsten Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA. Unser Unternehmen ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihm anvertraut werden, bewusst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie unserer Datenschutzerklärung , in der wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website informieren. Hier finden Sie auch unsere Nutzungsbedingungen für die Verwendung des KALO-Bewohnerportals und der App „KALO Home”.
Sie sparen Kosten , die sonst für den monatlichen Postversand anfallen, und Ihnen als Bewohner in Rechnung gestellt würden Sie helfen dabei, Papier-Abfall und CO 2 -Ausstoß, der beim Postversand entsteht, zu reduzieren Ihr Verbrauch steht sicher und pünktlich jeden Monat zur Verfügung Verloren gegangene Briefe oder verspäteter Versand sind ausgeschlossen Sie erhalten praktische Energiespartipps, um den Verbrauch zu senken und so bares Geld zu sparen Sie haben den Verlauf Ihres Verbrauchs immer auf einen Blick Für den digitalen Abruf der UVI registrieren Sie erhalten die Registrierungsinformationen per E-Mail oder postalisch. Das hängt davon ab, ob Ihrem Vermieter oder Verwalter Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist. Registrierungsschreiben per Post: In dem Schreiben finden Sie einen Link und einen Code. Beides benötigen Sie, um sich zu registrieren. Registrierungs-E-Mail: In der E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie sich registrieren können.
Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des Klimas beitragen – Politik, Unternehmen sowie jede und jeder Einzelne. In Deutschland ist der Gebäudesektor allein für rund ein Drittel des (End-)Energieverbrauchs verantwortlich und bietet entsprechendes Einsparpotenzial: Klimaschutz beginnt also schon im eigenen Zuhause. Und genau hier setzt KALO an. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen machen wir den individuellen Energie- und Wasserverbrauch im eigenen Haushalt sichtbar und geben Bewohnerinnen und Bewohnern somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und einen Beitrag zu Ressourcenschonung sowie Klimaschutz zu leisten. Und das zeigt Wirkung: Allein mit der verbrauchsbezogenen Erfassung und Abrechnung von Heizenergie im Gebäude wird eine Energieeinsparung von durchschnittlich 20 Prozent erreicht. Mittels monatlicher Bereitstellung von Verbrauchsinformationen auf Basis von Funkerfassung wollen wir Verbräuche künftig noch präsenter sowie transparenter machen und den Menschen ermöglichen, ihren Verbrauch zuhause noch klimabewusster zu gestalten.
Der elektronische Heizkostenverteiler verfügt über eine Langzeitbatterie mit einer Mindestlebensdauer von 10 Jahren.
Heizkostenverteiler gibt es in Europa seit den 1920er Jahren. Die Geräte wurden technisch immer weiterentwickelt. Bis vor einigen Jahren waren Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip Standard. Sie werden genauso wie die heutigen elektronischen Heizungsverteiler direkt auf dem Heizkörper montiert. Die Ermittlung der Wärmeabgabe erfolgt jedoch nicht elektronisch, sondern über die Verdunstung einer Flüssigkeit. Je mehr oder je länger man heizt, desto größere Mengen verdunsten. Im Gegensatz zu „Verdunstern“ sind elektronische Heizkostenverteiler in der Lage, auch Temperaturen unter 60 Grad zu erfassen. Zudem minimieren sie Aufwände, da keine Flüssigkeit nachgefüllt werden muss. Aus diesem Grund werden Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip heute in der Regel nicht mehr eingebaut. Spätestens ab 2027 sollen ohnehin nur noch elektronische Funk-Heizkostenverteiler im Einsatz sein. Mit der Funk-Technologie ersparen Sie Bewohnern die jährlichen Ablesetermine, die bei konventionellen elektronischen Heizkostenverteilern noch immer erforderlich sind.
Nur in besonderen Ausnahmefällen darf das Messdienstunternehmen Heizkosten schätzen. Fällt beispielsweise das Gerät zur Verbrauchsermittlung durch einen technischen Defekt aus oder sind die Ablesedaten nicht auswertbar, darf eine Schätzung des Verbrauchs erfolgen. Für eine solche Schätzung sind verschiedene Methoden möglich. Eine zulässige Variante ist das Heranziehen eines vorherigen Abrechnungszeitraums als Grundlage. Alternativ kann der Verbrauch vergleichbarer Räume des Gebäudes zu Grunde gelegt werden. Der Durchschnittsverbrauch des Gebäudes hingegen darf nicht verwendet werden. Wichtig zu beachten ist, dass maximal 25 % der Wohnfläche des Gebäudes geschätzt werden darf. Ist eine verbrauchsabhängige Ermittlung bei einem größeren Anteil nicht möglich, muss der Vermieter die Kosten anhand der Wohnfläche verteilen. In diesem Fall ist der Mieter allerdings berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 % zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Vermieters, dass die Abrechnung der Heizkosten korrekt erfolgt.
Als Hauseigentümer und Vermieter ist es Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Ihre Mieter eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erhalten. Um eine fehlerfreie Abrechnung zu gewährleisten, setzen wir als Ablesedienst auf verschiedene Qualitätskriterien: Einsatz modernster, automatisierter Technik Digitale und sichere Datenübermittlung Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen Persönliche Beratung bei Rückfragen Nach der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung prüfen wir die erfassten Verbrauchswerte sowie die anfallenden Kosten erneut auf ihre Nachvollziehbarkeit. Im Ergebnis können so Fehler in der Heizkostenabrechnung und Rückfragen Ihrer Mieter vermieden werden.