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Hauseigentümer und Vermieter, die eine Heizkostenabrechnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erstellen, müssen bei der Aufschlüsselung wichtige Informationen miteinbeziehen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dazu gehören folgende Informationen: Zeitpunkt der Erstellung Mess- und Erfassungstechnik wie z.B. Heizkostenverteiler Angabe der Wohneinheit, die abgerechnet wird Zusammenstellung der gesamten Grundkosten Angabe des Verteilerschlüssels Abzug der Vorauszahlungen Berechnung des Mieteranteils Angabe einer eventuellen Nachzahlung Als professioneller Abrechnungsservice tragen wir dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen ordnungsgemäß in der Heizkostenabrechnung abgebildet werden.
Moderne Erfassungsgeräte ermöglichen heutzutage eine Heizungsablesung per Funk. Diese Technologie hat einige Vorteile für Vermieter und Mieter in gleichem Maße. Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Mieters betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Mieter spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Auch verpasste Ablesetermine gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Der Bundesrat hat am 05.11.2021 die neue Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen, um die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umzusetzen. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die neue HKVO verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner. Mit unseren Lösungen erfüllen Sie alle neuen Anforderungen – komfortabel und einfach. Die neue Heizkostenverordnung schreibt vor, dass alle Messgeräte, die ab dem Inkrafttreten montiert werden, fernablesbar sein müssen. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss der gesamte Bestand auf Fernablesung umgerüstet sein. Ab dem 01.01.2022 müssen Bewohner in Mehrparteienhäusern, die bereits mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und Wasserzählern ausgestattet sind, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt bekommen. Vermieter sind in der Pflicht, diese Vorgabe einzuhalten. KALO unterstützt Sie bei der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation an den Mieter. Dieser kann seine Daten auf einer Onlineplattform oder via App bequem und einfach abrufen.
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene Entlastungsbetrag gemäß StromPBG bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: StromPBG-Entlastungsbetrag für die Liegenschaft (z.B. 100 €) ----------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamtkosten für die Liegenschaft (z.B. 2.100 €) x individuelle Kosten des Bewohners (z.B. 600 €) 100 € ----------------- = 28,57 € 2.100 € x 600 € Der Bewohner wird um 28,57 Euro entlastet und muss dementsprechend noch 571,43 Euro bezahlen.
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag für die Liegenschaft (z.B. 100 €) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Gesamtkosten der Liegenschaft ohne Entlastung (z.B. 3.200 €) x individuelle Kosten des Bewohners (z.B. 800 €) 100 € ----------------- = 25 € 3.200 € x 800 € Der Bewohner wird durch das EWPBG um 25 Euro entlastet und muss dementsprechend noch 775 EUR bezahlen.
Der Energieversorger ist verpflichtet, die angefallenen Gesamtkosten für Erdgas bzw. Wärme sowie Strom in der Rechnung auszuweisen. Liegt der Preis über den gedeckelten Preisen – Erdgas 12 Cent pro kWh, Fernwärme 9,5 Cent pro kWh, Strom 40 Cent pro kWh – ist der Energieversorger laut EWPBG und StromPGB verpflichtet, den Entlastungsbetrag für die 80 % des prognostizierten Verbrauchs anzugeben. Liegt der vereinbarte Preis aber unter den gedeckelten Preisen, ist keine Entlastung notwendig und die EWPBG und StromPBG werden nicht angewendet.
Der Primärenergiefaktor (auch PE-Faktor) ist ein Kennwert, der angibt, wie viel Primärenergie zur Herstellung einer bestimmten Menge Endenergie benötigt wird. Nehmen wir das Beispiel Erdgas: Wenn Erdgas verbrannt wird, um Wärme und Strom zu erzeugen, ist die Endenergie die erzeugte Wärme oder Elektrizität. Der PE-Faktor gibt an, wie viel Primärenergie notwendig war, um das Erdgas zu fördern, zu transportieren und zu verbrennen, um diese Endenergie zu erzeugen. Der PE-Faktor für Erdgas hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Weise der Förderung, dem Transport und der Verarbeitung des Erdgases. In Deutschland wird der PE-Faktor für Erdgas von der Bundesnetzagentur festgelegt und beträgt derzeit 1,1. Das bedeutet, dass zur Erzeugung von 1 kWh Endenergie aus Erdgas 1,1 kWh Primärenergie benötigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der PE-Faktor ein Durchschnittswert ist und je nach Herkunft des Erdgases und den Umständen der Förderung und Verarbeitung variieren kann. Zudem bezieht er sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und nicht nur auf die direkte Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung von Endenergie.
Die Witterungsbereinigung ist ein Verfahren zur Korrektur von Messdaten aufgrund von Witterungseinflüssen. Dabei werden die Messwerte, die von natürlichen Schwankungen des Wetters beeinflusst werden, so angepasst, dass ein Vergleich zwischen verschiedenen Zeiträumen oder Regionen möglich ist. Nehmen wir das Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Hamburg: Angenommen, wir möchten den Energieverbrauch des Hauses im Jahr 2022 mit dem Verbrauch im Jahr 2021 vergleichen. Das Wetter im Jahr 2021 war jedoch wesentlich kälter als im Jahr 2022, was zu einem höheren Heizenergieverbrauch im Jahr 2021 führen kann. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, können die Verbrauchsdaten des Hauses witterungsbereinigt werden. Das Verfahren der Witterungsbereinigung verwendet dabei eine Referenztemperatur, die auf Basis historischer Wetterdaten ermittelt wird. Für Hamburg liegt diese Referenztemperatur beispielsweise bei 15 Grad Celsius. Anhand dieser Temperatur kann berechnet werden, wie viel Heizenergie bei einer bestimmten Außentemperatur benötigt wird. Wenn die tatsächliche Außentemperatur von der Referenztemperatur abweicht, wird der Verbrauch entsprechend angepasst. Wenn man nun den Energieverbrauch des Mehrfamilienhauses in Hamburg witterungsbereinigt, können die Verbrauchsdaten zwischen verschiedenen Jahren oder Gebäuden besser verglichen werden. So können beispielsweise Einsparungen durch energetische Sanierungen oder Veränderungen im Nutzerverhalten genau ermittelt werden, unabhängig von Witterungseinflüssen.
Der Treibhausgasfaktor und der Primärenergiefaktor sind Kennwerte, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Energiequellen und -nutzungen verwendet werden. Sie geben an, wie viel Treibhausgase oder Primärenergie bei der Erzeugung oder Nutzung einer bestimmten Energiemenge freigesetzt werden. Diese Faktoren haben eine befristete Gültigkeit, da sich die Umstände und Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Nutzung von Energie im Laufe der Zeit ändern können. Beispielsweise können sich Technologien und Produktionsmethoden verbessern, die zu einer Verringerung der Umweltauswirkungen führen. Auch Änderungen in der Zusammensetzung des Strommixes oder der Energieversorgungsstruktur können Auswirkungen auf die Bewertung haben. Daher werden die Faktoren regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. In Deutschland erfolgt beispielsweise eine Aktualisierung des Primärenergiefaktors alle drei Jahre, um den Fortschritt in der Energieversorgung und -nutzung zu berücksichtigen und eine faire Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Durch regelmäßige Aktualisierungen können die Faktoren die Umweltauswirkungen von Energiequellen und -nutzungen möglichst genau widerspiegeln und eine Grundlage für eine effektive Klimaschutzpolitik bieten.