Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO 2 -Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO 2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt, sodass ein spezifischer CO 2 -Wert pro m² und Jahr (kg CO 2 /m 2 /a) bestimmt werden kann. Dieser Wert wird dazu genutzt, das Gebäude in das Stufenmodell einzuordnen. Aus der spezifischen Zuordnung Ihres Gebäudes zu einer der zehn Stufen ergibt sich die prozentuale Verteilung der Kosten für die CO 2 -Emission zwischen Mieter und Vermieter. Beispielrechnung: Annahmen CO 2 -Emission des Gebäudes: 28.800 kg CO 2 /a Wohnfläche des Gebäudes: 1.000 m² Berechnung 28.800 kg CO 2 /a geteilt durch 1.000 m² = 28,8 kg CO 2 /m²/a
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