Sie erhalten mehr Transparenz in Bezug auf die Energieversorgung und Ihren Verbrauch bei Heiz- und Warmwasserenergie. Durch den Vergleich u.a. mit dem Gesamtverbrauch des Gebäudes bzw. der Liegenschaft können Sie Ihren Verbrauch besser beurteilen und entsprechend, wenn nötig, aktiv entgegensteuern. Damit helfen Sie, das Klima zu schonen und können Ihre Energiekosten verringern. Zusätzlich finden Sie auf jeder IDA Kontaktstellen, an die Sie sich wenden können, um Fragen zu klären oder Unterstützung beim Energiesparen zu erhalten.
Das liegt vermutlich daran, dass Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung einen Abrechnungszeitraum berücksichtigt, der vor dem 01.12.2021 begonnen hat. Erst für Abrechnungszeiträume nach dem 01.12.2021 gilt für Vermieter bzw. deren Verwalter die Pflicht, ergänzende Informationen in der Abrechnung zu erstellen.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Verbrauchsübersicht für Heiz- und Warmwasserenergie. Die Informationen in der Abrechnung (IDA) dagegen werden einmal jährlich zusammen mit der Heizkostenabrechnung erstellt und ausgehändigt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie die UVI nur dann erhalten, wenn in Ihrer Wohnung fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte installiert sind. Dies ermöglichen die Ablesung von Verbrauchsdaten per Funk und damit ohne das Betreten der Wohnung. Auch inhaltlich bestehen wesentliche Unterschiede, u.a. weil in der IDA auch Informationen zur Energieversorgung und der damit zusammenhängenden Kostenarten des Gebäudes aufgezeigt werden. Was beinhaltet die IDA?
Nein. Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt. Aktuelle Funktelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist die durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu 200-mal höher als bei dem von KALO eingesetzten Funksystem. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung weit unterschritten werden.
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Bewohners bzw. Nutzers betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Bewohner spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Verpasste Ablesetermine und damit einhergehende Verbrauchsschätzungen gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Dazu gehören: Verbrauchsabhängige Heizkosten Kosten für Wartung der Heizanlage, inklusive Reinigung der Anlage und des Heizungskellers Kosten für die Abgasmessung Kosten, die im Zuge der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage anfallen Kosten der Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler) Brennstoffkosten inklusive Lieferung Kosten für Betriebsstrom Sämtliche Kosten für den Betrieb der zentralen Heizanalage werden aufsummiert. Die Gesamtsumme der Kosten für die Versorgung mit Wärme wird dann zu einem Teil nach Verteilerschlüssel und zum anderen Teil nach individuellem Verbrauch auf die Bewohner bzw. Nutzer verteilt. Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasserversorgungsanlage.
Fristversäumnis : Eigentümer bzw. Verwalter sind in der Pflicht, eine 12-Monats-Frist einzuhalten, da Nachforderungen, die nach Ablauf der Frist stattfinden, nicht mehr geltend gemacht werden können. KALO stellt die Heizkostenabrechnung in der Regle binnen 7 Tagen nach Eingang der Kosten- und Nutzerdaten bereit – so brauchen Sie sich um die Einhaltung der Fristen keine Sorgen zu machen. Fehlerhafte Aufbereitung: Eigentümer bzw. Verwalter müssen den Bewohnern bzw. Nutzern eine übersichtliche und rechnerisch nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Professionelle Dienstleister für Heizkostenabrechnungen wie KALO verwenden Dokumente, die diese Anforderungen erfüllen. Rechenfehler Es kommt vor, dass Vorauszahlungen zum Jahresbeginn in der Abrechnung vergessen werden, was zu überhöhten Kosten in der Heizkostenabrechnung führt. Mit einem professionellen Dienstleister wie KALO an der Seite, lassen sich solche Fehler vermeiden.
Ja, jedoch ist dies aufgrund der Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung außerordentlich komplex. Sie können nicht wie bei typischen Wohnnebenkosten (z.B: Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice) pauschalisiert abrechnen, sondern müssen den tatsächlichen Verbrauch ermitteln sowie unter Zugrundelegung eines Verteilerschlüssels die übrigen Kosten korrekt berechnen. Mit einem professionellen Dienstleister für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten wie KALO sparen Sie Aufwand und vermeiden Fehler.
Die (Landes-)Bauordnungen in den meisten Bundesländern sehen den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesen Fällen hat auch eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs zu erfolgen. Die Abrechnung von Kaltwasser ist nicht Gegenstand der Heizkostenverordnung.