Die Unternehmensgruppe übernimmt mit der KFQ Beteiligungs GmbH den Messgerätehersteller QUNDIS sowie dessen Tochterunternehmen SMARVIS. Das Investment der Gruppe, zu der auch die KALORIMETA AG & Co. KG gehört, ebnet den Weg für einen neuen starken Spieler…
Hamburg, 06. Februar 2018: Seit dem 2. September 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Es bringt durch seine Bestimmungen zum Rollout intelligenter Messsysteme für die Immobilienbranche und Energieversorger neue Herausforderungen und…
App herunterladen und noch mehr sparen Energiesparende Funktionen mit „KALO Smart“ Mehr erfahren Generated with Avocode. Linie 47 Pfad 106 Wie funktioniert die App "KALO Smart"? Mit der App „KALO Smart“ können Sie die Temperatureinstellung Ihrer Heizkörper…
Soforthilfe Dezember Maßnahme der Bundesregierung zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise. Die Bundesregierung hat mit Blick auf die Energiekrise verschiedene Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Weg…
Hamburg, 16.05.2019: Die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) und das PropTech-Start-up Immofred, Anbieter einer All-in-One-Plattform für die Verwaltung und Bewirtschaftung privater Immobilien, haben eine Kooperation vereinbart. Sie ermöglicht kleineren…
Das KALO-Kundenportal ist eine kostenlose Webanwendung von KALO, die Sie im Liegenschaftsmanagement unterstützt. Sie können dort jederzeit schnell, bequem und sicher: Die Daten für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben Ihre Abrechnungsunterlagen…
VDIV-Forum in Weimar: Künstliche Intelligenz schafft Freiräume Mutig Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen und digital zu denken – dazu riefen die Referierenden auf dem „Forum Zukunft“ am 6. und 7. März in Weimar die teilnehmenden…
Immobilien zu verwalten wird immer komplexer: Gesetze, Richtlinien und Normen entwickeln sich stetig weiter. Gleichzeitig erwarten Mieter und Eigentümer von ihren Verwaltungen ein gesteigertes Serviceangebot. Wer sich in diesem Punkt die Vorteile der…
Alle Miet- und Eigentumswohnungen in Bremen müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu erfüllen / Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen…
Seit Anfang des Jahres ist das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Messgeräte, die nach dem 1. Januar 2015 neu installiert oder erneuert wurden, müssen nach § 32, des MessEG innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Eichbehörde gemeldet…