Wer sind wir? Wir sorgen für eine Qualitätssicherung in den Teams. Mit virtuellen Robotern treiben wir die Prozessautomatisierung voran. Wofür stehen wir? Wir arbeiten transparent, setzen stetig Verbesserungen um und fokussieren uns sowohl auf die…
Wer sind wir? Wir sind knapp 50 Entwickler:innen, verteilt auf 10 agile Produkt-Teams, die in den unterschiedlichsten Technologien, Schichten und Frameworks ihre Expertise nutzen, um für unsere Kunden die besten Ergebnisse zu erzielen. Wofür stehen wir?…
Vier von fünf Menschen (80 Prozent) weltweit erwarten von ihren Regierungen stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise. Das ist das Ergebnis einer Meinungsumfrage der Vereinten Nationen (UN) zusammen mit der britischen Universität Oxford, für die…
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Acht Jahre lang muss eine E-Rechnung gemäß Paragraph 14b Absatz 1 Umsatzsteuergesetz aufbewahrt werden.
Ab 2028 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen und übermitteln können. Aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen für Unternehmen gelten von 2025 bis 2027 Übergangsregelungen bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und archivieren.
Nein, es ist nicht notwendig, zusätzlich zur E-Rechnung ein menschenlesbares Dokument anzufügen. Hinweis: XRechnung im XML-Format ist nur maschinenlesbar, das ZUFeRD-Format ist eine lesbare PDF-Datei mit im Hintergrund eingebetteten XML-Daten.