Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung…
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung…
Zum Abschnitt 3822 springen Rauchwarnmelder. Erhöhte Sicherheit durch Vollausstattung. Ist ein Brand ausgebrochen, zählt jede Sekunde. Laut der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ schützt der Einsatz von Rauchwarnmeldern durchschnittlich vier Menschen…
Zum Abschnitt 4166 springen Forum für Zukunftsenergien in Berlin Zum Abschnitt 4167 springen Forum für Zukunftsenergien: Dr. Hendrik Ehrhardt (Stiebel Eltron), Dr. Ernst-Moritz Bellingen (en2x), Dr. Ingrid Vogler (GdW) und Dr. Verena Faber (Hamburger…
Acht Jahre lang muss eine E-Rechnung gemäß Paragraph 14b Absatz 1 Umsatzsteuergesetz aufbewahrt werden.
Ab 2028 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen und übermitteln können. Aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen für Unternehmen gelten von 2025 bis 2027 Übergangsregelungen bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und archivieren.
Nein, es ist nicht notwendig, zusätzlich zur E-Rechnung ein menschenlesbares Dokument anzufügen. Hinweis: XRechnung im XML-Format ist nur maschinenlesbar, das ZUFeRD-Format ist eine lesbare PDF-Datei mit im Hintergrund eingebetteten XML-Daten.
Über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung gibt es ein Tool, um E-Rechnungen lesbar zu machen. Der E-Rechnungsviewer ist unter www.e-rechnung.elster.de erreichbar. Auch Tools von privaten Anbietern sind kostenlos verfügbar.