Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines…
Sie müssen Wasserzähler alle 6 Jahre durch geeichte bzw. neue Geräte austauschen. Bis zum 01.11.2021 galt für Warmwasserzähler eine Eichaustauschfrist von 5 und für Kaltwasserzähler von 6 Jahren. Die Eichaustauschfristen wurden durch die Novellierung des…
Die Kosten für die Miete von Warmwasserzählern sind umlagefähig gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO). Dies kann der Eigentümer bzw. Verwalter nach vorheriger Vereinbarung direkt in der Heizkostenabrechnung erledigen. Bei Kaltwasserzählern, die in einigen…
Alle Mess- und Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können Sie von uns mieten, sodass für Sie keine Investitionskosten entstehen. Die Mietkosten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig. Der Austausch der eichpflichtigen…
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) führt eine regelmäßigere Information über den Verbrauch für die Bewohner bzw. Nutzer ein. Diese müssen neben der jährlichen Abrechnung seit dem 01.01.2022 auch monatliche…
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Hamburg, 14.01.2021: Gemeinsam für den Kunden: Die Aareon AG und die KALORIMETA GmbH (Kalo) erweitern ihre Kooperation und werden künftig eng im Bereich des Wechselmanagements zusammenarbeiten. Ziel ist es, mit Blick auf heutige und zukünftige Prozesse in…
Wir verfolgen das Ziel, des klimaneutralen und ressourcenschonenden Arbeitens und bieten auch unsere Services unter dieser Prämisse an. Daher erhalten Sie die Informationen in digitaler Form in Ihrem Kundenportal.