Aufgrund der sehr knappen Frist bis zum 31.10.2022 und aufgrund unseres Bestrebens, das Klima und unsere Ressourcen zu schonen, setzen wir auf einen papierlosen Service. Wir stellen Ihnen die benötigten Bewohnerdaten bzw. das fertige Informationsschreiben…
Sie können aus zwei Service-Optionen wählen: Option 1: Bereitstellung der benötigten Bewohnerdaten der vorangegangenen Abrechnungsperiode. Sie erstellen die Information samt Anschreiben selbst. Option 2: Bereitstellung eines EnSikuMaV-konformen…
Die sehr knappen Fristen stellen Eigentümer, Verwalter und uns als ihren Partner vor eine große operative Herausforderung. Da wir nur unter bestimmten Voraussetzungen den Service anbieten können, prüfen wir im ersten Schritt, ob diese erfüllt sind und…
Der Service richtet sich an alle Kunden mit einem bestehenden KALO-Vertrag für die Heizkostenabrechnung. Damit Sie die benötigten Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht von uns erhalten können, ist ein aktiver Zugang zum KALO-Kundenportal…
Hierüber gelangen Sie zum gesamten Text der EnSikuMaV.
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.
Im §9 der EnSikuMaV wird dieser Fall nicht explizit geregelt. Im Wortlaut ist zunächst die Rede von Nutzern, später von Mietern. Selbstnutzende Wohnungseigentümer sind in dem Sinn auch Nutzer, Mietern sind es zweifelsohne. Die Verordnung wurde jedoch zu…
Die Informationspflichten gelten für Eigentümer bzw. Verwalter von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die leistungsgebunden mit Gas oder Fernwärme versorgt werden. Die Informationspflicht gilt nicht, wenn es sich um Wohngebäude handelt, die z. B. mit…
Sofern der Verbrauch der Bewohner bzw. Nutzer vergleichsweise konstant bleibt im Vergleich zur vorherigen Abrechnungsperiode, sind die Prognosen sehr zuverlässig. Jedoch haben natürlich schwankende Energiepreise, Grundversorgungstarife, veränderte…
Die EnSikuMaV sieht vor, dass die gültigen Energiepreise des Grundversorgers zum Ansatz gebracht werden. Eigentümer bzw. Verwalter können den Preis anpassen, wenn ihnen vom eigenen Versorger präzisere oder aktuellere Preisdaten vorliegen.