Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, lediglich eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser. Die UVI enthält jeweils Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats und…
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die…
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaverträglicher werden. Deutschland will weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)…
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Nein, die speziell für die Wohnungswirtschaft angepassten smarten Heizkörperthermostate können auch ohne App genutzt werden und ermöglichen dennoch Einsparungen. So können auch weniger technikaffine Bewohner eingebunden werden.
Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll in den EU-Mitgliedstaaten bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Darauf haben sich EU-Parlament, der Rat der Europäischen Union sowie die EU-Kommission am 7. Dezember in Brüssel vorläufig geeinigt. In Kraft tritt…
Der Energieausweis ist für alle Gebäude Pflicht, sei es Alt- oder Neubau, Wohn- oder Nichtwohngebäude. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler.