Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung…
Als Ihr erfahrender Partner für die klimaintelligente Steuerung von Immobilien bieten wir Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen individuelle und ganzheitliche White-Label-Lösungen im Bereich des Submeterings. Von der Montage der Messtechnick, über…
Hamburg, 25. Januar 2016. Die KALORIMETA AG & Co. KG (KALO), einer der führenden deutschen Energieeffizienz- und Messdienstleister, hat die Schwarz & Grantz Rauchmelderdienst GmbH erworben. Schwarz & Grantz Rauchmelderdienst hat seinen Stammsitz ebenfalls…
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.
In vielen Liegenschaften wird der Wärme- und Wasserverbrauch bereits mittels Funktechnologie abgelesen. Wo allerdings für die Verbrauchserfassung die Wohnung betreten werden muss, kann es schwierig werden, denn mit der Terminierung kann man es nie allen…
Nein. Der Bewohner hat die Montage der Rauchwarnmelder zu dulden. Die Einbaupflicht ist eine gesetzliche Vorschrift. Kommen Sie dieser als Eigentümer nicht nach, können drastische Strafen und Haftungsansprüche drohen.
Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.