Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.
CO2-Preis fürs Heizen steigt ab 2024 Der CO 2 -Preis auf fossile Brennstoffe könnte nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigen. Offiziell bestätigt wurde diese Zahl noch nicht. Derzeit liegt die Abgabe bei 30 Euro…
Dr. Dirk Then ist seit Juli 2020 CEO der KALORIMETA GmbH (Kalo) sowie einer von drei Geschäftsführern der noventic group. Bei Kalo ist er zuständig für die Bereiche Operations, Dienstleistung, Produktmanagement sowie Digitalisierung und Prozesse. Bereits…
Nein. Der Bewohner hat die Montage der Rauchwarnmelder zu dulden. Die Einbaupflicht ist eine gesetzliche Vorschrift. Kommen Sie dieser als Eigentümer nicht nach, können drastische Strafen und Haftungsansprüche drohen.
Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.
Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.
Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Energetische Sanierung um jeden Preis, koste es, was es wolle? Auf den Berliner Energietagen erteilte Dr. Ingrid Vogler diesem Anspruch eine Absage. Die Leiterin Energie und Technik beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW)…
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.