Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Dies gilt bei Wohn-, Nichtwohn- und sogenannten Mischgebäuden (Wohn- und Gewerbefläche in einem Gebäude bzw. einer Liegenschaft).
Der Energieausweis ist für alle Gebäude Pflicht, sei es Alt- oder Neubau, Wohn- oder Nichtwohngebäude. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Das CO 2 - Kostenaufteilungsgesetz Vorgaben, Klassifizierungen und Berechnungen. Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung von CO 2 -Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO 2 KostAufG) beschlossen. Das bedeutet, dass die aus dem…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Wir sind Ihr Partner für die smarte Energiewende in der Wohnimmobilie. Wir erfassen Verbräuche automatisiert und spartenübergreifend vom Submetering bis zum Smart Metering und sorgen für Verbrauchstransparenz als Basis für nachhaltige CO 2 - und…
Soforthilfe Dezember Maßnahme der Bundesregierung zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise. Die Bundesregierung hat mit Blick auf die Energiekrise verschiedene Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Weg…
FAQ Häufige Fragen zu neuen gesetzlichen Änderungen CO2-Kostenverteilung Dezember-Soforthilfe Gaspreisbremse Strompreisbremse Bilanzierungsumlage Gasspeicherumlage Informationen in der Abrechnung (IdA) CO2-Kostenverteilung Wie wird es berechnet? Annahmen,…
CO 2 -Kosten korrekt aufteilen und abrechnen Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO 2 Kost-AufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz…