Für die Installation der Geräte benötigen die Monteure Zutritt zu Ihrer Wohnung und Zugang zu den Thermostaten aller Heizkörper. Wenn Sie persönlich nicht zu Hause sein können, stellen Sie bitte die Zugangsmöglichkeit für die Monteure z.B. durch eine:n…
Wird eine verbrauchsabhängige Ermittlung der Kosten nicht durchgeführt oder ist diese nicht möglich, ist der Bewohner berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 Prozent zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Eigentümers, dass die…
Hamburg, 12. Februar 2016. Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft. In der Neuregelung des § 32 (1)…
Hamburg, 12. Februar 2016. Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft. In der Neuregelung des § 32 (1)…
KALO erweitert als moderner Lösungsanbieter für die Wohnungswirtschaft sein Portfolio für digitale Lösungen um einen weiteren, wichtigen Baustein. Einer der Kernkompetenzen ist die Erfassung und Abrechnung von Wasser und Energie. Hausbank München gehört zu…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche in zwei Urteilen bestätigt, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden muss, wenn er bereits selbst einen Rauchwarnmelder installiert hat. Der BGH folgt…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…