Alle Mess- und Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können Sie von uns mieten, sodass für Sie keine Investitionskosten entstehen. Die Mietkosten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig. Der Austausch der eichpflichtigen…
Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO 2 ‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale…
Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO 2 ‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale…
Die Kosten für die Gerätemiete sind umlagefähig gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO). Dies kann der Eigentümer bzw. Verwalter nach vorheriger Vereinbarung direkt in der Heizkostenabrechnung erledigen. Beim Kauf sind die Kosten unter bestimmten Umständen…
Spätestens mit der Jahresablesung liegen alle relevanten Daten und Änderungen der Liegenschaft vor. Diese werden in unseren Datenbestand eingepflegt, so dass Sie im Zuge der Abrechnungserstellung spätestens eine korrigierte Mietrechnung erhalten. Die…
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der…
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der…
Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Eigentümer der Messgeräte verantwortlich, also in der Regel der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Wenn Sie Wasserzähler und Wärmemengenzähler bei KALO anmieten, sind wir als Eigentümer für den Austausch durch…
Laut § 9 Abs. 1 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist dies folgendermaßen geregelt: „Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und…
Laut § 9 Abs. 1 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist dies folgendermaßen geregelt: „Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und…