Einmal jährlich, ca. 2-3 Monate vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes.
Der Entlastungsbetrag nach EWSG muss in der Abrechnung angegeben werden in den der Dezember 2022 fällt.
Nein, diese Beträge werden automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in der Servicerechnung in Abzug gebracht.
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Nein. Der Betrag wird automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in unserer Servicerechnung in Abzug gebracht.
Dies ist vorstellbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Sprechen Sie uns hierauf unter Angabe Ihrer Abrechnungseinheit an.
Bei KALO steht schon immer der Kunde im Mittelpunkt und das „einfach persönlicher“. Mit unseren langjährigen Abrechnungsexperten und unserem technischen Kundenservice in den Gebietsleitungen sind wir immer für unsere Kunden mit höchstem Engagement im…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Ja, die Beträge der Abschlagsrechnung sowie unserer Abschlussrechnungen werden bei der Abrechnungserstellung in den Servicerechnungen in Abzug gebracht.
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.