CO 2 -Kosten korrekt aufteilen und abrechnen Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO 2 Kost-AufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz…
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu…
Die Corona-Krise beschäftigt Deutschland nach wie vor. Das Virus und auch seine sozialen und wirtschaftlichen Folgen werden uns voraussichtlich noch lange begleiten. Mittlerweile gibt es aber auch erste Erfolge der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen, die nun…
Energieversorger können die geforderten, individuellen Informationen für Gebäude bzw. Wohneinheit bis zum 31.12.2022 nachliefern, sofern sie bis zum 30.09.2022 zunächst einmal allgemeine Informationen mitteilen. „Allgemein“ bedeutet, dass sie auf Basis…
Zum Abschnitt 1777 springen Das CO 2 - Kostenaufteilungsgesetz Vorgaben, Klassifizierungen und Berechnungen. Zum Abschnitt 1787 springen Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung von CO 2 -Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO 2…
Der Treibhausgasfaktor und der Primärenergiefaktor sind Kennwerte, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Energiequellen und -nutzungen verwendet werden. Sie geben an, wie viel Treibhausgase oder Primärenergie bei der Erzeugung oder Nutzung einer…
Die Verordnung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten und läuft am 28. Februar 2023 aus. Es gelten jedoch bestimmte Fristen für die Informationsmitteilung: Für Energieversorger, die ihre Kunden leitungsgebunden mit Gas oder Fernwärme versorgen:…
EnSikuMaV: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen Am 24.08.2022 hat die Bundesregierung auf Grundlage des § 30 Energiesicherungsgesetz eine kurzfristige Verordnung (EnSikuMaV) zur Sicherung der Energieversorgung…
KALORIMETA GmbH Heidenkampsweg 40 20097 Hamburg T +49 40 237750 [email protected] Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB-Nr. 151666 USt.-IdNr. DE 118 081 528 W-IdNr. DE 118 081 528 - 00001 Geschäftsführer: Dr. Dirk Then Stephan Bause Frank…
Zum Abschnitt 4307 springen Der adaptive hydraulische Abgleich Der moderne Standard für emissionseffizientes Heizen in Mehrparteienhäusern. Mehr erfahren Zum Abschnitt 4308 springen Der adaptive hydraulische Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper im…