Einmal jährlich, ca. 2-3 Monate vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes.
Mehr dazu: https://www.kalo.de/rechtliches/das-co2-kostenaufteilungsgesetz/
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
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Mit Sinn. Mit Verstand. Miteinander. So arbeiten wir. Du fragst Dich, was das Arbeiten bei KALO so besonders macht? Wir haben die Antwort: Wir arbeiten „Mit Sinn. Mit Verstand. Miteinander.” Mit Sinn: Unsere Mission lautet: Ein besseres Klima beginnt…
Die Menge des CO 2 -Austoßes wird auf der jährlichen Energieabrechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen. Sie berechnet sich aus der Energiemenge multipliziert mit dem sogenannten Treibhausgasemissionsfaktor.
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Teil 2: Hydraulischer Abgleich macht Heizungen und Deutschland effizienter Der eine Heizkörper glüht, der andere bleibt kalt: Das Problem einer nicht ausgeglichenen Heizwärmeverteilung betrifft ganz Deutschland. Der Verband Deutscher Maschinen- und…
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Studie bestätigt Wirksamkeit von smarten Thermostaten Die Wohnungswirtschaft steht vor einer der größten Aufgaben ihrer Geschichte. Bis 2045 muss der Gebäudesektor „klimaneutral“ sein. Das erfordert enorme Kraftanstrengungen insbesondere mit Blick auf die…