Mit Sinn. Mit Verstand. Miteinander. Mit Sinn Unsere Mission lautet: Ein besseres Klima beginnt zuhause. Unser Ziel ist es, mit unseren Produkten und Dienstleistungen die CO 2 -Emission im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren. Wir erfassen und…
Podcast Let's talk about Change, Kultur, Personalentwicklung und Gesundheit In der dreiteiligen Serie des ELBBLICK-Podcastes spricht Melanie Döring mit Podcast-Host Nussin Armbrust darüber, wie mutige Entscheidungen das Leben verändern, warum…
Bitte drehen Sie an einem Thermostat Ihrer Wahl den Drehknopf nach links (gegen den Uhrzeigersinn) bis die Seriennummer im Display angezeigt wird. Anschließend drehen Sie den Drehknopf ein weiteres Mal leicht nach links. Wenn im Display weiterhin…
Acht Jahre lang muss eine E-Rechnung gemäß Paragraph 14b Absatz 1 Umsatzsteuergesetz aufbewahrt werden.
Ab 2028 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen und übermitteln können. Aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen für Unternehmen gelten von 2025 bis 2027 Übergangsregelungen bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und archivieren.