Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO 2 ‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale…
Die Menge des CO 2 -Austoßes wird auf der jährlichen Energieabrechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen. Sie berechnet sich aus der Energiemenge multipliziert mit dem sogenannten Treibhausgasemissionsfaktor.
Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO 2 -Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO 2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt,…
Übersicht Smarte Thermostate Rauchwarnmelder UVI Bewohner Flyer Infoblatt UVI für Bewohner Datei herunterladen - Infoblatt UVI für Bewohner Bewohner Flyer Bewohnerinformation Rauchwarnmelder Genius Datei herunterladen - Bewohnerinformation Rauchwarnmelder…
Die smarten Heizkörperthermostate sind kompatibel mit allen gängigen Heizkörperventilen. Es werden zunächst keine Fußbodenheizungen unterstützt.