Die (Landes-)Bauordnungen in den meisten Bundesländern sehen den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesen Fällen hat auch eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs zu erfolgen. Die Abrechnung von Kaltwasser ist nicht…
Wird eine verbrauchsabhängige Ermittlung der Kosten nicht durchgeführt oder ist diese nicht möglich, ist der Bewohner berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 % zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Eigentümers, dass die Abrechnung…
Die Heizkosten sind laut Heizkostenverordnung (HKVO) verbrauchsorientiert zu berechnen, jedoch nicht zu 100 %. Über den sogenannten Verteilerschlüssel, z.B. mit Bezug zur Wohnfläche, legt der Eigentümer oder Verwalter fest, wie weitere Kosten umzuverteilen…
Ja, wir bieten fernablesbare Mess- bzw. Erfassungsgeräte nach neuestem Stand der Technik und „made in Germany“. Auf den Produktseiten finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Geräten: Funk-Heizkostenverteiler Funk-Wärmezähler Funk-Warmwasserzähler
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Die smarten Heizkörperthermostate sind kompatibel mit allen gängigen Heizkörperventilen. Es werden zunächst keine Fußbodenheizungen unterstützt.
Nein, die speziell für die Wohnungswirtschaft angepassten smarten Heizkörperthermostate können auch ohne App genutzt werden und ermöglichen dennoch Einsparungen. So können auch weniger technikaffine Bewohner eingebunden werden.
Nach Ende des Batteriezyklus wir der Akkupack im Gerät durch KALO getauscht.
Wir nutzen eine zentrale und datensichere Long-Range-Funkinfrastruktur über ein eigenes Gateway im Gebäude. Die Einbindung in ein privates WLAN ist nicht erforderlich.