Das kommt auf die baulichen Gegebenheiten in Ihrer Liegenschaft an: Bei waagerecht verlaufenden Rohrleitungen können Wärmezähler montiert werden und damit Heizkostenverteiler ersetzen. Der Vorteil eines Wärmemengenzählers ist, dass dieser sowohl die Wärme…
Ja, gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) gehören Wärmezähler zu den eichpflichtigen Messgeräten. Eine Änderung der MessEV von 2021 hat die Eichaustauschfrist von 5 auf 6 Jahre verlängert. Mehr über die Mess- und Eichverordnung
Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.
Verschärfte Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme über die Jahre stetig sinken, während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual…
Das kommt auf die Kostenart an: Der Einbau ist nicht umlagefähig. Die Kosten für den Einbau trägt also immer der Eigentümer. Diese können auch nicht etwa als Modernisierungsmaßnahme nach § 559 des BGB eine Mieterhöhung rechtfertigen. Anders ist es bei…
Seit der Einführung des GEG und dem Auslaufen bestimmter Übergangsfristen zum 30.04.2021 muss der verbrauchsorientierte Energieausweis weitere Informationen enthalten: Ausweisung des CO 2 -Kennwertes, durch die Berechnung des verwendeten Brennstoffs. Bei…
Seit dem 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechtliche Grundlage für Energieausweise. Die ersten Energieausweise wurden im Zuge der Einführung der Energiesparverordnung (EnEV) ausgestellt. Mit Inkrafttreten des GEG wurden das…
Der Energieausweis soll Miet- bzw. Kaufinteressenten einen Vergleich von Gebäuden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz ermöglichen. Insofern dient dieser lediglich der Information. Der zukünftige Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten lassen sich…
Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird in farbigen Stufen mit der Klassifizierung von A+ bis H dargestellt. Dieser farbige Bandtacho ist vergleichbar mit den Energieeffizienz-Angaben von technischen Geräten, z.B. bei Kühlschränken.