Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß…
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt: Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers Vergleich…
Bei der Fernablesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen: Aktueller Verbrauchswert Vorjahresverbrauchswerte Stichtagsdatum Monats- bzw. Statistikwerte Seriennummer Fabrikationsnummer Fehlermeldungen
Eine Fern- oder Funkablesung ermöglicht es, Verbrauchsdaten per Funk aus der Distanz abzulesen, d.h. ohne die Wohnung für die Ablesung betreten zu müssen. Dabei gibt es zurzeit noch zwei Verfahren der funkbasierten Fernauslesung: per Walk-by-Verfahren oder…
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Sie können Ihr Passwort zurücksetzen lassen und dann ein neues erstellen. Dazu gehen Sie wie folgt vor: Rufen Sie die Anmeldeseite des KALO-Bewohnerportals auf: https://meine.kalo.de/bewohnerportal/ Klicken Sie auf „Passwort vergessen?“ Geben Sie Ihre für…
Für Ihre Registrierung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter oder Verwalter Sie KALO als aktuellen Bewohner benennt bzw. bestätigt. Das dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn er dies erledigt hat, kann er die sogenannten…